Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) regelt den rechtlichen Umgang mit Cannabis für den Eigenkonsum und stellt den unerlaubten Anbau, Besitz und Handel unter Strafe. Bei Verstößen gegen das KCanG kann ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden, das erhebliche Auswirkungen auf die betroffene Person haben kann. Doch die Strafprozessordnung (StPO) bietet verschiedene Möglichkeiten, einer Verfahrenseinstellung, insbesondere bei weniger schweren Delikten oder bei Cannabisverstößen, die in den Rahmen des KCanG fallen.
Möglichkeiten der Einstellung eines Verstoßes gegen das KCanG nach der StPO
Die Strafprozessordnung sieht mehrere Wege vor, wie ein Drogenverfahren – insbesondere bei Verstößen gegen das KCanG – eingestellt werden kann:
Einstellung nach § 153 StPO – Geringfügigkeit
Wenn der Vorwurf als geringfügig eingestuft wird, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren gemäß § 153 StPO einstellen. Dies gilt insbesondere bei geringen Mengen Cannabis für den Eigenkonsum, wenn die Schuld des Beschuldigten als gering angesehen wird und kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht.
Voraussetzungen für eine Einstellung nach § 153 StPO:
- Es handelt sich um einen leichten Verstoß.
- Die Menge des Cannabis liegt unter der Grenze für den Eigenbedarf, wie sie in den jeweiligen Bundesländern festgelegt ist.
- Es liegt kein öffentliches Interesse an der Verfolgung vor.
In solchen Fällen kann das Verfahren ohne Auflagen eingestellt werden, und es kommt weder zu einer Geldstrafe noch zu einer Eintragung ins Führungszeugnis.
Einstellung nach § 153a StPO – Einstellung gegen Auflagen
Ein weiteres Mittel zur Verfahrenseinstellung ist die Einstellung gegen Auflagen gemäß § 153a StPO. Hierbei wird das Verfahren unter der Voraussetzung eingestellt, dass der Beschuldigte bestimmte Auflagen erfüllt. Solche Auflagen können sein:
- Zahlung einer Geldsumme an eine gemeinnützige Organisation oder die Staatskasse.
- Teilnahme an einem Drogenpräventionskurs.
- Ableistung gemeinnütziger Arbeit.
Sobald die Auflagen erfüllt sind, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Dies hat den Vorteil, dass es keine Gerichtsverhandlung gibt und keine Vorstrafe entsteht.
Einstellung nach § 154 StPO – Nachrangige Verfolgung
In Fällen, in denen bereits ein anderes Verfahren gegen den Beschuldigten läuft, kann ein Verfahren nach § 154 StPO eingestellt werden. Dies bedeutet, dass das KCanG-Verfahren nicht weiter verfolgt wird, weil die andere Straftat schwerwiegender ist und im Vordergrund steht. Dieses Verfahren kommt eher in komplexeren Sachverhalten zur Anwendung, in denen mehrere Delikte zur Anklage kommen.
Einstellung wegen Verfahrenshindernissen nach § 170 II StPO
In einigen Fällen kann ein Verfahren auch eingestellt werden, wenn Verfahrenshindernisse vorliegen. Dies ist der Fall, wenn z.B.:
- Die Beweislage unzureichend ist.
- Formale Fehler im Ermittlungsverfahren gemacht wurden (z.B. bei der Sicherstellung von Beweismitteln).
- Fristen versäumt wurden.
Hier kommt die Verteidigung ins Spiel, die genau prüft, ob alle formalen und materiellen Voraussetzungen für das Verfahren eingehalten wurden. Eine erfolgreiche Anfechtung dieser Punkte kann zur Einstellung des Verfahrens führen.
Die Rolle der Verteidigung bei der Einstellung des Verfahrens
Eine erfahrene Verteidigung spielt eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, eine Verfahrenseinstellung zu erreichen. Wir sind spezialisiert auf Strafrecht und Drogenverfahren und prüfen stets die Möglichkeit, ein Verfahren frühzeitig einzustellen. Dabei werden die Beweislage und die Mengen des sichergestellten Cannabis gründlich analysiert. Möglichkeiten für eine Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO ausgelotet und Fehler im Ermittlungsverfahren aufgedeckt, um Verfahrenshindernisse geltend zu machen.
Verfahrenseinstellung und Keine Eintragung ins Führungszeugnis: Ihre Rechte im BtMG- und KCanG-Verfahren
Wenn ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird, hat dies eine entscheidende und für den Betroffenen sehr vorteilhafte Folge: Es kommt zu keiner Eintragung in das Führungszeugnis oder das Bundeszentralregister. Dies ist besonders wichtig für Ihre berufliche Zukunft, da Eintragungen in das Führungszeugnis oft gravierende Auswirkungen auf Jobperspektiven und die allgemeine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben können.
Warum ist eine Verfahrenseinstellung so wichtig?
Eine Verfahrenseinstellung bedeutet, dass die Ermittlungen eingestellt werden, ohne dass es zu einer Verurteilung kommt. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, etwa weil die Schuld gering ist oder weil das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung fehlt. Im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder das neue Konsumcannabisgesetz (KCanG) gibt es oft Möglichkeiten, das Verfahren frühzeitig zu beenden und damit eine belastende Gerichtsverhandlung und mögliche strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Bei einer Einstellung des Verfahrens kommt es:
- Nicht zu einer Vorstrafe.
- Nicht zu einer Eintragung im Führungszeugnis.
- Nicht zu einer Eintragung im Bundeszentralregister.
Die Rolle der Kanzlei Louis & Michaelis
Seit 2005 hat sich die Kanzlei Louis & Michaelis auf Verfahren im Bereich des BtMG und nun auch des KCanG spezialisiert. Mit unserer langjährigen Erfahrung wissen wir genau, welche Möglichkeiten es gibt, um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Wir vertreten Mandanten deutschlandweit und haben uns darauf spezialisiert, in Drogenverfahren bestmögliche Ergebnisse zu erzielen – oft mit der Folge einer Einstellung des Verfahrens.
Vorteile einer soliden Verteidigung durch Experten
Die Verteidigung in BtMG- und KCanG-Verfahren erfordert spezialisierte Anwälte, die die juristischen Feinheiten kennen und wissen, wie man Verfahren effektiv beeinflussen kann. Wir bieten Ihnen unter anderem eine umfassende Prüfung der Ermittlungsakte und der Vorwürfe. Die Planung von gezielten Verteidigungsstrategien, um Verfahrenseinstellungen zu erreichen, sowie die Vermeidung von negativen Konsequenzen, wie Eintragungen im Führungszeugnis oder Bundeszentralregister.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung
Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das BtMG oder das KCanG läuft, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Senden Sie uns Ihre Unterlagen unverbindlich per E-Mail an mail@rechtsanwalt-louis.de oder per WhatsApp an 004917624738167.
Wir prüfen Ihre Möglichkeiten auf eine Verfahrenseinstellung und setzen uns engagiert dafür ein, dass Sie ohne Vorstrafe und negative berufliche Konsequenzen aus dem Verfahren hervorgehen.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung. Wir sind seit 2005 bundesweite Experten auf diesem Gebiet und verhelfen immer wieder Mandanten zu einer erfolgreichen Verfahrenseinstellung.