Fahrerlaubnisbehörde

Wichtig zu wissen: Nicht jeder Verstoß gegen das KCanG wird automatisch der Fahrerlaubnisbehörde gemeldet

Ein Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG) ist eine ernste Angelegenheit, die häufig Fragen zu den möglichen Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis aufwirft. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass nicht jeder Verstoß gegen das KCanG automatisch an die Fahrerlaubnisbehörde gemeldet wird. Die Entscheidung, ob eine Meldung erfolgt, ist eine Einzelfallentscheidung, die von der Polizei oder Staatsanwaltschaft getroffen wird.

Einzelfallentscheidung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft

Ob ein Verstoß gegen das KCanG der Fahrerlaubnisbehörde gemeldet wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Es ist nicht automatisch der Fall, dass jede Verletzung des KCanG zu einer Meldung führt. Die Polizei oder Staatsanwaltschaft entscheidet auf Basis der Ermittlungen und der Schwere des Verstoßes, ob eine solche Meldung notwendig ist. Diese Entscheidung kann weitreichende Konsequenzen für Ihre Fahrerlaubnis haben, insbesondere wenn es um den Konsum, den Besitz oder den Handel von Cannabis geht.

Unser Rat: Konsum vorläufig einstellen und Akteneinsicht beantragen

Als Experten für die Verteidigung von KCanG-Ermittlungsverfahren und Strafverfahren raten wir unseren Mandanten dringend, den Konsum vorläufig einzustellen. Dies ist eine präventive Maßnahme, die helfen kann, mögliche negative Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis zu minimieren. Gleichzeitig empfehlen wir, eine Akteneinsicht über unsere Kanzlei für Strafrecht zu beantragen, um zu überprüfen, ob eine Meldung an die Führerscheinstelle aus der Akte hervorgeht. Durch diese Einsicht können wir gezielt agieren und Ihre Verteidigung optimieren.

Unsere Expertise: Kanzlei Louis & Michaelis

Seit 2005 ist die Kanzlei Louis & Michaelis auf die Verteidigung von BtM-Strafsachen spezialisiert. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um einen Verstoß gegen das KCanG geht. Unsere langjährige Erfahrung und unser umfassendes Wissen ermöglichen es uns, Sie optimal in Ihrem Ermittlungsverfahren zu verteidigen und die potenziellen Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis zu minimieren.

Achten Sie auf die Möglichkeit einer Meldung an die Führerscheinstelle

Beachten Sie, dass auch beim unerlaubten Besitz, dem unerlaubten Handeltreiben oder dem unerlaubten Anbau von Cannabis eine Meldung an die Führerscheinstelle erfolgen kann. In solchen Fällen kann die Führerscheinstelle Akteneinsicht in die Ermittlungsakte beantragen und dann Ihre Eignung zur Führung von Kraftfahrzeugen überprüfen.

Kontaktieren Sie uns rund um die Uhr

Die Kanzlei Louis & Michaelis steht Ihnen 7 Tage die Woche zur Verfügung. Sie können uns jederzeit telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular erreichen, um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder Ihre Fragen zu klären. Unsere Experten sind stets bereit, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und Ihre Rechte zu schützen.

Kontakt:

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und lassen Sie uns gemeinsam für Ihre rechtlichen Interessen kämpfen.