Nicht geringe Menge von Marihuana und Haschisch im Zusammenhang mit dem KCanG
Im Kontext des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) stellt die Frage der „nicht geringen Menge“ von Marihuana und Haschisch einen zentralen Punkt für die rechtliche Bewertung dar. Die Definition und Bemessung dieser Menge hat direkte Auswirkungen auf die strafrechtlichen Konsequenzen, die ein Verstoß gegen das KCanG nach sich ziehen kann. Ein wichtiger Referenzpunkt für diese Bewertung ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), die weiterhin eine maßgebliche Rolle spielt.
Definition der „nicht geringen Menge“
Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) wird eine Menge von 7,5 Gramm THC (Tetrahydrocannabinol) als die Grenze für die „nicht geringe Menge“ von Cannabisprodukten wie Marihuana und Haschisch definiert. Diese Festlegung ist bedeutend, da sie die Schwelle darstellt, ab der die Staatsanwaltschaft und die Gerichte von einer erheblichen Menge ausgehen und entsprechend schwerwiegendere strafrechtliche Maßnahmen in Betracht ziehen.
Auch nach Einführung des KCanG hält der Bundesgerichtshof an der ständigen Rechtsprechung fest, dass die nicht geringe Menge bei Cannabis bei 7,5g THC anzusiedeln ist.
Relevanz für das KCanG
Das KCanG regelt den legalen Rahmen für den Konsum von Cannabis in Deutschland und hat im Vergleich zum bisherigen Betäubungsmittelrecht einige Anpassungen und Klarstellungen vorgenommen. Die Festlegung der „nicht geringen Menge“ durch den BGH bleibt jedoch auch unter dem neuen Gesetz maßgeblich und ist von zentraler Bedeutung für die Beurteilung von Straftaten im Bereich des Konsumcannabisgesetzes.
Grenze für Strafverfolgung: Die Grenze von 7,5 Gramm THC bedeutet, dass Mengen unterhalb dieser Schwelle häufig als „gering“ eingestuft werden, was zu milderen strafrechtlichen Konsequenzen führen kann. Mengen über dieser Grenze werden jedoch als „nicht gering“ betrachtet, was in der Regel zu strengeren Strafen und einer intensiveren strafrechtlichen Verfolgung führt.
Verfahrensrelevanz: Die Unterscheidung zwischen „geringen“ und „nicht geringen“ Mengen beeinflusst maßgeblich den Verlauf eines Ermittlungsverfahrens und die Art der rechtlichen Schritte, die von den Ermittlungsbehörden eingeleitet werden. Bei Überschreiten der 7,5 Gramm THC-Grenze wird oft ein höheres Strafmaß in Erwägung gezogen, und die Verfahren können komplexer und langwieriger sein.
Wirkstoffgutachten im Zusammenhang mit Marihuana und Haschisch
Im Rahmen von Ermittlungen und Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG) oder das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) spielt das Wirkstoffgutachten eine zentrale Rolle. Dieses Gutachten dient der Feststellung der genauen Wirkstoffkonzentration in Marihuana und Haschisch und hat weitreichende Auswirkungen auf den Verlauf und die Konsequenzen eines Verfahrens.
Was ist ein Wirkstoffgutachten?
Ein Wirkstoffgutachten ist ein forensisches Dokument, das die chemische Analyse von Cannabisprodukten wie Marihuana und Haschisch umfasst. Es wird von spezialisierten Laboren durchgeführt, die die Menge an Wirkstoffen, insbesondere Tetrahydrocannabinol (THC), sowie weitere relevante Cannabinoide und Stoffe im Material messen.
Zweck des Wirkstoffgutachtens
- Bestimmung der Menge an THC: Das Hauptziel des Gutachtens ist die präzise Quantifizierung des THC-Gehalts. THC ist der psychoaktive Hauptbestandteil von Cannabis und entscheidend für die rechtliche Bewertung eines Cannabisprodukts.
- Einordnung in rechtliche Kategorien: Das Gutachten hilft, festzustellen, ob das sichergestellte Cannabis in die Kategorie der „geringen“ oder „nicht geringen Menge“ fällt. Wie bereits erwähnt, liegt die Grenze für „nicht geringe Menge“ bei 7,5 Gramm THC gemäß der Rechtsprechung des BGH. Diese Einordnung hat erhebliche Auswirkungen auf die Strafe und den weiteren Verlauf des Verfahrens.
- Ermittlung der Art des Cannabisprodukts: Neben THC werden auch andere Cannabinoide wie CBD (Cannabidiol) und mögliche Verunreinigungen oder Zusatzstoffe untersucht. Diese Informationen können für die Bewertung der Qualität und Reinheit des Cannabis von Bedeutung sein.
Der Ablauf der Erstellung eines Wirkstoffgutachtens
- Probenentnahme: Die Proben werden während einer Hausdurchsuchung, Festnahme oder anderen polizeilichen Maßnahmen sichergestellt und an ein forensisches Labor weitergeleitet.
- Laboranalyse: Im Labor werden die Proben mittels chromatographischer und spektroskopischer Methoden auf ihren THC-Gehalt und andere relevante Inhaltsstoffe untersucht.
- Erstellung des Gutachtens: Nach Abschluss der Analyse erstellt das Labor ein detailliertes Gutachten, das die Ergebnisse zusammenfasst und interpretiert. Dieses Dokument enthält die Konzentration der Wirkstoffe, die Art des Cannabis und gegebenenfalls die Auswirkungen auf die Konsumfähigkeit.
Auswirkungen des Wirkstoffgutachtens auf das Verfahren
- Strafrechtliche Bewertung: Die Ergebnisse des Wirkstoffgutachtens sind entscheidend für die rechtliche Einstufung des Verstoßes. Bei Überschreiten der Grenze für eine „nicht geringe Menge“ können schwerwiegendere strafrechtliche Konsequenzen drohen, einschließlich höherer Geldstrafen und Freiheitsstrafen.
- Verteidigungsstrategie: Ein präzises Wirkstoffgutachten ermöglicht es der Verteidigung, gezielt auf die Ergebnisse einzugehen. Es kann verwendet werden, um Unklarheiten auszuräumen, die Menge zu hinterfragen oder Fehler in der Analyse zu identifizieren.
- Verfahrensverlauf: Die Feststellung der genauen THC-Menge kann den Verlauf des Ermittlungs- und Strafverfahrens beeinflussen. In einigen Fällen kann es zu einer außergerichtlichen Einigung kommen, während in anderen Fällen eine Gerichtsverhandlung notwendig wird.
Auswirkungen auf die Verteidigung
Für Mandanten, die im Zusammenhang mit dem KCanG angeklagt werden, ist es wichtig, sich der Relevanz dieser Grenzziehung bewusst zu sein. Die Kanzlei Louis & Michaelis, seit 2005 Experten im Bereich des Drogenstrafrechts, kann Ihnen helfen, die rechtlichen Konsequenzen Ihrer Situation richtig einzuordnen und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Analyse und Beratung: Wir bieten umfassende rechtliche Beratung und analysieren Ihre individuelle Situation, um festzustellen, ob die Menge an THC in Ihrem Fall unter oder über der Schwelle der „nicht geringen Menge“ liegt.
Strategische Verteidigung: Auf Basis dieser Analyse entwickeln wir eine gezielte Verteidigungsstrategie, um die bestmöglichen Ergebnisse für Sie zu erzielen, sei es durch eine Reduzierung der Strafe oder durch eine Verhandlung zu einem günstigeren Ausgang.
Die Festlegung der „nicht geringen Menge“ von 7,5 Gramm THC durch den BGH hat weiterhin große Bedeutung im Rahmen des KCanG.
Wenn Sie mit einem Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren konfrontiert sind, bei dem diese Grenze überschritten wird, ist eine kompetente rechtliche Unterstützung unerlässlich. Die Kanzlei Louis & Michaelis steht Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite, um die besten rechtlichen Ergebnisse zu erzielen. Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon 0201 – 3104600, per E-Mail unter mail@rechtsanwalt-louis.de oder per WhatsApp unter 004917624738167, um Ihre Verteidigung frühzeitig zu besprechen und sich auf eine fundierte und strategische Vorgehensweise zu verlassen.