Rechtliche Grundlagen und Konsequenzen
Mit der Einführung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) in Deutschland wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Konsum und Erwerb von Cannabis angepasst. Während das KCanG für Erwachsene bestimmte Freigrenzen für den Besitz von Cannabis vorsieht, bleibt das unerlaubte Handeltreiben mit Marihuana strafbar. In diesem Artikel erläutern wir, was unter unerlaubtem Handeltreiben mit Marihuana zu verstehen ist, welche rechtlichen Grundlagen dafür bestehen und welche Konsequenzen drohen können.
Was regelt das KCanG?
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) erlaubt es Erwachsenen unter bestimmten Bedingungen, Cannabis für den Eigenbedarf zu konsumieren und zu erwerben. Es legt jedoch strikte Grenzen fest, wie, wo und in welchen Mengen Cannabis legal konsumiert und erworben werden darf. Der Handel mit Cannabis ist nur unter bestimmten, gesetzlich geregelten Bedingungen erlaubt. Jede andere Form des Handels, insbesondere ohne entsprechende Genehmigungen oder Lizenzen, bleibt illegal.
Unerlaubtes Handeltreiben mit Marihuana
Unerlaubtes Handeltreiben mit Marihuana umfasst alle Handlungen, die mit dem Kauf, Verkauf, der Lieferung oder dem Vertrieb von Cannabisprodukten außerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen des KCanG verbunden sind. Dies betrifft:
- Verkauf und Handel: Der Verkauf oder Handel von Marihuana ohne die erforderlichen Genehmigungen oder Lizenzen ist illegal. Dies schließt sowohl den Handel durch Einzelpersonen als auch durch gewerbliche Organisationen ein.
- Lieferungen und Vertrieb: Jegliche Form der Lieferung oder des Vertriebs von Marihuana, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, wird als unerlaubtes Handeltreiben angesehen. Auch der Versand von Marihuana per Post oder andere Transportmethoden sind hiervon betroffen.
- Nicht genehmigte Erwerbsquellen: Der Erwerb von Marihuana aus nicht genehmigten Quellen oder der Verkauf von illegal importiertem Cannabis fällt ebenfalls unter unerlaubtes Handeltreiben.
Rechtliche Grundlagen
Das unerlaubte Handeltreiben mit Marihuana wird nach dem KCanG verfolgt. Das KcanG regelt die rechtlichen Aspekte des Handels, der Herstellung und des Besitzes von Cannabis. Das KCanG ergänzt diese Regelungen, indem es spezifische Vorgaben für den Konsum und Erwerb von Cannabis setzt, jedoch den Handel ohne Genehmigungen weiterhin unter Strafe stellt.
Mögliche Konsequenzen
- Strafrechtliche Konsequenzen: Die strafrechtlichen Folgen des unerlaubten Handeltreibens mit Marihuana können erheblich sein. Sie reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen, abhängig von der Menge des Marihuanas, den Umständen des Falls und der Schwere des Verstoßes. Der Strafrahmen kann auch erhöhte Strafen für gewerbsmäßigen Handel oder wiederholte Verstöße vorsehen.
- Strafrahmen: Der Strafrahmen für unerlaubtes Handeltreiben variiert je nach Schwere des Delikts. Bei großen Mengen oder gewerbsmäßigem Handel können die Strafen erheblich ausfallen, einschließlich mehrjähriger Freiheitsstrafen.
- Weitere Maßnahmen: Neben Geld- und Freiheitsstrafen können weitere Maßnahmen wie die Beschlagnahme von Eigentum, Vermögensabschöpfung oder andere strafrechtliche Konsequenzen verhängt werden.
Rechtliche Verteidigung
Sollten Sie mit dem Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens mit Marihuana konfrontiert werden, ist es wichtig, sich frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Die Kanzlei Louis & Michaelis, seit 2005 auf das BtMG und numehr das KCanG spezialisiert, bietet umfassende Verteidigungsstrategien in solchen Fällen an.
Unsere Kanzlei hilft Ihnen, die rechtlichen Aspekte Ihres Falls zu verstehen, die Beweislage zu prüfen und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Wir setzen uns dafür ein, die besten möglichen Ergebnisse zu erzielen, sei es durch die Verhandlung eines milden Urteils, die Vermeidung von Strafverfahren oder durch andere rechtliche Mittel.
Das unerlaubte Handeltreiben mit Marihuana bleibt trotz der Regelungen des KCanG ein ernstes strafbares Delikt. Die rechtlichen Konsequenzen können erheblich sein, und es ist entscheidend, sich bei einem Vorwurf dieser Art rechtzeitig juristischen Rat einzuholen. Die Kanzlei Louis & Michaelis steht Ihnen als erfahrene Experten zur Seite, um Ihnen bei der Verteidigung gegen solche Vorwürfe zu helfen und die besten Ergebnisse für Ihren Fall zu erzielen.
Verteidigung bei Hausdurchsuchung oder Vorladung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Cannabis nach dem KCanG
Wenn Sie eine Hausdurchsuchung oder Vorladung als Beschuldigter durch die Polizei wegen des unerlaubten Handeltreibens mit Cannabis nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) erhalten haben, ist es von entscheidender Bedeutung, frühzeitig rechtliche Schritte einzuleiten. Die Kanzlei Louis & Michaelis ist spezialisiert auf die Verteidigung in solchen Fällen und bietet Ihnen umfassende Unterstützung, um Ihre Rechte zu wahren und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Unsere Vorgehensweise
1. Übernahme Ihrer Verteidigung: Sobald Sie uns informieren, übernehmen wir umgehend die Verteidigung in Ihrem Fall. Wir zeigen Ihre Verteidigung an und beantragen Akteneinsicht, um alle relevanten Informationen und Beweise zu sammeln.
2. Akteneinsicht und Verteidigungsschrift: Nach Erhalt der Akte erstellen wir eine umfassende Verteidigungsschrift. Darin tragen wir wesentliche Strafmilderungsgründe vor, die zur Verringerung der Strafe oder zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens beitragen können.
3. Außergerichtliche Klärung oder Vermeidung einer Haftstrafe: Unser Ziel ist es, das Ermittlungsverfahren außergerichtlich zu klären oder eine Haftstrafe zu vermeiden. Eine frühzeitige Verteidigung erhöht die Chancen auf ein günstiges Ergebnis erheblich.
4. Berücksichtigung des Wirkstoffgutachtens: Der Ausgang des Verfahrens hängt oft vom Wirkstoffgutachten ab. Bei Marihuana und Haschisch wird die nicht geringe Menge nach dem Bundesgerichtshof (BGH) weiterhin mit 7,5 g THC bemessen. Diese Menge ist entscheidend für die Frage, ob eine Geld- oder Freiheitsstrafe in Ihrem Verfahren in Betracht kommt.
Warum eine frühe Verteidigung wichtig ist
Eine frühzeitige Einschaltung eines Anwalts ermöglicht es uns, die Verteidigung optimal zu planen und mögliche Strafmilderungsgründe frühzeitig zu berücksichtigen. Wenn Sie die Vorladung oder die Hausdurchsuchung ignorieren, riskieren Sie, dass sich die Situation verschärft und möglicherweise eine härtere Strafe verhängt wird. Durch eine proaktive Verteidigung können wir verhindern, dass das Verfahren in eine gerichtliche Verhandlung mündet und eine Haftstrafe droht.
Die Kanzlei Louis & Michaelis bringt seit 2005 umfangreiche Erfahrung und Expertise im Bereich des BtMG und KCanG mit. Vertrauen Sie auf unsere bewährte Kompetenz und lassen Sie uns gemeinsam für ein optimales Ergebnis in Ihrem Verfahren arbeiten. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf, um eine präzise und effektive Verteidigung zu gewährleisten.
Sofortkontakt und Notfallkontakt:
Für eine unverbindliche Beratung oder Unterstützung bei Ihrem Fall kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter mail@rechtsanwalt-louis.de oder per WhatsApp unter 004917624738167.