Unerlaubte Einfuhr von Marihuana nach dem KCanG ist strafbar
Mit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) in Deutschland hat sich die rechtliche Lage bezüglich Cannabisprodukte (wie bspw. Marihuana und Haschisch) erheblich verändert. Während das KCanG bestimmte Erlaubnistatbestände für den Konsum, Besitz und Anbau von Cannabis vorsieht, bleibt die unerlaubte Einfuhr von Marihuana ein strafbares Delikt.
Sollten Sie vom Zoll im Zusammenhang mit der unerlaubten Einfuhr von Cannabis erwischt werden, wird ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet.
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns per Telefon 0201 – 3104600, Mail mail@rechtsanwalt-louis.de oder per WhatsApp unter 004917624738167 auf und wir werden Ihre Verteidigung übernehmen.
Frühzeitiges Handeln ist deshalb wichtig, weil wir sodann im Einzelfall eine Einstellung (gegen Auflage) erzielen können, welchen Ihnen einen BtM – Eintrag im Bundeszentralregister oder gar eine Vorstrafe im Führungszeugnis erspart.
In Einzelfällen wird das Verfahren auch der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde kommuniziert. Aus der Ermittlungsakte, die wir einholen, sehen wir, ob die Führerscheinstelle im Zusammenhang mit Ihrer Einfuhr von Drogen aktiv geworden ist.
Was regelt das KCanG?
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen den Konsum und Besitz und Anbau von Cannabis für Erwachsene in Deutschland. Es legt jedoch klare Grenzen für Menge und Verwendung fest und definiert auch, wie Cannabis legal beschafft werden kann. Die Einfuhr von Marihuana aus dem Ausland unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen und ist ohne entsprechende Genehmigungen oder Lizenzen illegal.
Unerlaubte Einfuhr von Marihuana
Die unerlaubte Einfuhr von Marihuana bezeichnet die illegale Einführung von Cannabisprodukten aus dem Ausland nach Deutschland. Dies kann sowohl die Einfuhr durch Einzelpersonen als auch durch gewerbliche Organisationen betreffen. Hierbei sind mehrere Punkte von Bedeutung:
Grenzen der Legalität: Auch wenn der Konsum von Cannabis unter dem KCanG erlaubt ist, bleibt die Einfuhr von Marihuana aus dem Ausland ohne entsprechende Genehmigung illegal. Dies umfasst sowohl den persönlichen als auch den kommerziellen Transport von Cannabisprodukten.
Mögliche Konsequenzen: Bei einer Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Marihuana können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen drohen. Diese reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen, abhängig von der Menge des eingeführten Marihuanas und den Umständen des Falls.
Strafrahmen und mögliche Strafen
Geldstrafe: Eine Geldstrafe wird oft bei geringeren Mengen oder in weniger schwerwiegenden Fällen verhängt. Die Höhe der Geldstrafe hängt von der Menge des Marihuanas, der Schwere des Verstoßes und den persönlichen Umständen des Täters ab. Auch Einstellungen sind möglich, insbesondere, wenn durch einen Anwalt die Hintergründe aufgeschlüsselt werden und zum Lebenslauf und den wirtschaftlichen Verhältnissen ein Vortrag erfolgt.
Freiheitsstrafe: In schwerwiegenderen Fällen, insbesondere bei großen Mengen oder gewerbsmäßiger Einfuhr, kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Der Strafrahmen für die unerlaubte Einfuhr von Marihuana variiert und kann mehrere Jahre betragen, je nach Schwere des Verstoßes.
Strafverteidigung bei Einfuhr von Marihuana
Sollten Sie mit dem Vorwurf der unerlaubten Einfuhr von Marihuana konfrontiert werden, ist es von entscheidender Bedeutung, sich rechtzeitig juristischen Rat einzuholen. Die Kanzlei Louis & Michaelis, die seit 2005 auf Drogenstrafverfahren spezialisiert ist, bietet umfassende Verteidigungsstrategien und Unterstützung in solchen Fällen.
Die Kanzlei kann Ihnen helfen, Ihre rechtlichen Optionen zu verstehen, die Vorwürfe zu prüfen und eine angemessene Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Dies umfasst die Prüfung der Beweislage, die Anfechtung von Ermittlungsmaßnahmen und die Vertretung in Verhandlungen und Verfahren.
Zusammenfassung
Die unerlaubte Einfuhr von Marihuana bleibt trotz der Regelungen des KCanG ein ernstes strafbares Delikt. Es ist wichtig, sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst zu sein und im Falle eines Vorwurfs rechtzeitig juristischen Rat einzuholen.
Die Kanzlei Louis & Michaelis steht Ihnen als erfahrener Experte auf diesem Gebiet zur Verfügung, um Ihnen bei der Verteidigung gegen Vorwürfe der unerlaubten Einfuhr von Marihuana zu helfen. Profitieren Sie von unserer langjährigen Berufserfahrung bei der Verteidigung von Drogenstrafverfahren.
Für eine unverbindliche Beratung oder Unterstützung bei Ihrem Fall kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter mail@rechtsanwalt-louis.de oder per WhatsApp unter 0176 24738167.