Vorladung durch die Polizei als Beschuldigter im Zusammenhang mit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG)
Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter durch die Polizei aufgrund eines Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG) erhalten haben, ist es wichtig, schnell und gezielt zu handeln. Die Kanzlei Louis & Michaelis bietet Ihnen umfassende Unterstützung und Beratung in solchen Fällen. Hier erfahren Sie, wie wir vorgehen und welche Schritte erforderlich sind:
Übermittlung der Vorladung
Zunächst sollten Sie uns die erhaltene Vorladung unverbindlich per E-Mail an mail@rechtsanwalt-louis.de oder über WhatsApp unter 004917624738167 zusenden. Gern können Sie uns auch anrufen unter der Rufnummer 02013104600 Dies ermöglicht uns, schnellstmöglich zu reagieren und Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot für Ihre Verteidigung zu unterbreiten.
Angebot für die Verteidigung
Nachdem wir Ihre Vorladung erhalten haben, unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für unsere Verteidigungsleistungen. Unser Ziel ist es, Ihnen eine kompetente und engagierte Vertretung zu gewährleisten, um Ihre Interessen optimal zu schützen.
Anzeige der Verteidigung und Akteneinsicht
Wir zeigen Ihre Verteidigung bei den zuständigen Behörden an und beantragen Akteneinsicht. Sobald wir die Akte erhalten, werden wir uns schriftlich zu den relevanten Aspekten der Sache äußern. In unserer ausführlichen Verteidigungsschrift nehmen wir Stellung zu den tatsächlichen und rechtlichen Fragen des Falls und tragen relevante Umstände vor, die sich aus Ihren persönlichen Lebensumständen ergeben. Dies schafft die Grundlage dafür, dass das Verfahren möglicherweise nicht in einer Gerichtsverhandlung verhandelt werden muss oder dass die Staatsanwaltschaft alle günstigen Aspekte berücksichtigt.
Vernehmungstermin und Kommunikation
Den Vernehmungstermin werden Sie nicht wahrnehmen müssen, da wir diesen für Sie absagen. Die gesamte Korrespondenz mit der Polizei und Staatsanwaltschaft erfolgt über unsere Kanzlei. Sie erhalten von uns eine Kopie der Akte zur Einsicht.
Bearbeitungszeiten
Erfahrungsgemäß dauert die Gewährung der Akteneinsicht etwa 4 bis 12 Wochen. Das Ermittlungsverfahren selbst erstreckt sich in der Regel über einen Zeitraum von 4 bis 8 Monaten. Während dieser Zeit halten wir Sie regelmäßig über den Stand der Dinge auf dem Laufenden und informieren Sie sofort über alle relevanten Neuigkeiten.
Kosten und Abrechnung
Für die Verteidigung im gesamten Ermittlungsverfahren zahlen Sie eine Pauschale. Unsere Rechnung, die die Mehrwertsteuer ausweist, erhalten Sie zusammen mit den Abschriften unserer Schreiben. Unser Sekretariat sorgt dafür, dass Sie diese umgehend erhalten.
Unterstützung und Kommunikation
Unser Team steht Ihnen mit sämtlichen Hilfestellungen zur Verfügung. Sollten Sie Fragen haben oder Zwischenstände klären wollen, können Sie uns jederzeit bequem per E-Mail kontaktieren. Auch wenn ich gerade bei Gericht sein sollte, werden Ihre Fragen schnellstmöglich beantwortet.
Die Kanzlei Louis & Michaelis ist Ihr zuverlässiger Partner in allen Angelegenheiten rund um das KCanG. Mit unserer Erfahrung und Expertise setzen wir uns dafür ein, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und einen positiven Ausgang Ihres Verfahrens zu erzielen. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung und lassen Sie sich von unseren Experten unterstützen.
Expertise der Kanzlei Louis & Michaelis im Bereich BtMG und KCanG
Seit 2005 ist die Kanzlei Louis & Michaelis bundesweit erfolgreich im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts (BtMG) und des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) tätig. Wir haben bereits tausende von Mandanten im gesamten Bundesgebiet erfolgreich verteidigt und sind stolz darauf, eine hohe Erfolgsquote bei der außergerichtlichen Beilegung von Ermittlungsverfahren zu verzeichnen.
Mit über 19 Jahren Berufserrfahrung auf dem Gebiet des BtMG und nunmehr des KCanG sind wir darauf spezialisiert, die rechtlichen Interessen unserer Mandanten umfassend zu vertreten. Unser fundiertes Wissen und unsere langjährige Praxis ermöglichen es uns, die besten Verteidigungsstrategien zu entwickeln und erfolgreich umzusetzen. Durch gezielte und präzise Arbeit sind wir in der Lage, Ermittlungsverfahren häufig ohne Gerichtsverhandlung zu einem positiven Abschluss zu bringen.
Erfolge in der Verteidigung
Die Kanzlei Louis & Michaelis hat sich durch ihre hervorragenden Dienstleistungen einen Namen gemacht. Wir haben nicht nur die rechtlichen Feinheiten des BtMG und KCanG umfassend durchdrungen, sondern auch zahlreiche Mandanten erfolgreich verteidigt. Unsere Erfolge beruhen auf einer detaillierten Analyse jedes Einzelfalls, individueller Verteidigungsstrategien und einer engagierten Verhandlungsführung, die häufig zu einer außergerichtlichen Einigung führt.
Vorteile für Sie
Durch unsere langjährige Erfahrung und unsere Fähigkeit, Ermittlungsverfahren effizient und effektiv zu klären, profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
Zeit- und Kostenersparnis: Wir helfen Ihnen, die zeitaufwändigen und kostenintensiven Prozesse eines Gerichtsverfahrens zu vermeiden. Durch außergerichtliche Einigungen sparen Sie nicht nur Geld, sondern auch wertvolle Zeit und Nerven.
Vermeidung von Vorstrafen: Unser Ziel ist es, ein Verfahren so zu klären, dass keine Vorstrafe in Ihrem Führungszeugnis eingetragen wird. Dies schützt Ihre berufliche und persönliche Zukunft.
Bundesweite Dienstleistung: Egal, wo Sie sich in Deutschland befinden, Sie können auf unsere erstklassige Dienstleistung zurückgreifen. Wir bieten Ihnen eine bundesweit einheitlich hohe Qualität und professionelle Unterstützung.
Die Kanzlei Louis & Michaelis bietet Ihnen seit 2005 eine kompetente und erfahrene Verteidigung im Bereich des BtMG und KCanG. Unsere Expertise und unser Engagement haben uns das Vertrauen vieler Mandanten eingebracht, die wir bundesweit vertreten haben. Wenn Sie mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert sind, das den Besitz, die Einfuhr oder Handel von Cannabis betrifft, können Sie sich auf unsere hervorragenden Leistungen verlassen, um Zeit, Geld und Nerven zu sparen und eine Vorstrafe zu vermeiden. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung und lassen Sie uns Ihre Verteidigung mit der Erfahrung und Professionalität angehen, die Sie verdienen.
Warum Sie eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung nicht ignorieren sollten und uns beauftragen sollten
Wenn Sie eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG), sollten Sie diese keinesfalls ignorieren. Das Ignorieren einer Vorladung kann erhebliche rechtliche und persönliche Nachteile mit sich bringen. Hier erfahren Sie, warum es entscheidend ist, umgehend zu handeln und die Kanzlei Louis & Michaelis zu beauftragen.
Rechtliche Konsequenzen einer ignorierten Vorladung
Erhöhung des Drucks durch die Ermittlungsbehörden: Wenn Sie eine Vorladung ignorieren, wird dies von den Ermittlungsbehörden möglicherweise als mangelnde Kooperation gewertet. Dies kann zu einem erhöhten Druck auf Sie führen, einschließlich der Möglichkeit einer Durchsuchung Ihrer Wohnung oder Ihres Arbeitsplatzes und weiterer rechtlicher Maßnahmen.
Verschlechterung Ihrer rechtlichen Position: Durch das Ignorieren der Vorladung können Sie Ihre rechtliche Position verschlechtern. Die Ermittlungsbehörden können dies als mangelnde Bereitschaft zur Klärung der Vorwürfe interpretieren, was zu einem ungünstigen Verlauf des Verfahrens führen kann.
Erhöhung der Kosten und Zeitaufwand: Ein gerichtliches Verfahren kann erhebliche Kosten verursachen und eine Menge Zeit in Anspruch nehmen. Das Ignorieren der Vorladung kann zu einer Eskalation des Verfahrens führen, was letztendlich teurer und zeitaufwändiger wird.
Vorteile der Beauftragung der Kanzlei Louis & Michaelis
Professionelle Verteidigung: Die Kanzlei Louis & Michaelis ist seit 2005 auf das Betäubungsmittelrecht (BtMG) und nunmehr das Konsumcannabisgesetz (KCanG) spezialisiert. Unsere umfassende Erfahrung und Expertise ermöglichen es uns, eine fundierte und effektive Verteidigungsstrategie für Sie zu entwickeln.
Vermeidung einer Gerichtsverhandlung: Wir streben an, Ermittlungsverfahren durch präzise Verteidigungsstrategien und außergerichtliche Einigungen zu klären. Dies kann Ihnen helfen, den Aufwand und die Kosten einer Gerichtsverhandlung zu vermeiden.
Akteneinsicht und Stellungnahme: Nach der Beauftragung zeigen wir Ihre Verteidigung an, beantragen Akteneinsicht und stellen sicher, dass Sie umfassend über den Stand der Dinge informiert werden. Eine sorgfältige Analyse der Akte ermöglicht uns, gezielt auf die Vorwürfe zu reagieren und eine fundierte Verteidigung zu erarbeiten.
Vermeidung einer Vorstrafe: Unser Ziel ist es, das Verfahren so zu klären, dass keine Vorstrafe in Ihrem Führungszeugnis eingetragen wird. Dies schützt Ihre berufliche und persönliche Zukunft.
Transparente und faire Kostenstruktur: Unsere Preise sind pauschal, transparent und günstig. Sie erhalten eine klare Kostenübersicht, sodass Sie genau wissen, welche finanziellen Aufwendungen auf Sie zukommen.
Das Ignorieren einer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Daher ist es unerlässlich, sofort zu handeln und professionelle Unterstützung durch die Kanzlei Louis & Michaelis in Anspruch zu nehmen. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des Drogenstrafrechts sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben, und arbeiten darauf hin, das Verfahren so günstig wie möglich für Sie zu gestalten. Kontaktieren Sie uns unverbindlich telefonisch (0201) 31 04 60 0, per E-Mail unter mail@rechtsanwalt-louis.de oder per WhatsApp unter 004917624738167, um Ihre Verteidigung in die besten Hände zu legen und frühzeitig potenziellen Problemen entgegenzuwirken.