Im Zusammenhang mit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) sind Hausdurchsuchungen und Festnahmen häufig die ersten Schritte in einem umfassenden Ermittlungsverfahren. Wenn Sie oder ein Angehöriger von Ihnen in Untersuchungshaft genommen wurden, ist es entscheidend, rasch kompetente rechtliche Unterstützung zu erhalten. Die Experten Clemens Louis und Heike Michaelis von der Kanzlei Louis & Michaelis stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und eine effektive Verteidigung sicherzustellen.
Untersuchungshaft im Rahmen des KCanG
Untersuchungshaft kann im Rahmen eines Verfahrens nach dem KCanG angeordnet werden, wenn dringender Tatverdacht besteht und konkrete Hinweise darauf vorliegen, dass die betroffene Person eine Gefahr für die Ermittlungen darstellt oder die Fluchtgefahr besteht. Eine Hausdurchsuchung oder Festnahme ist oft der erste Schritt, der die Einleitung eines umfassenden Ermittlungsverfahrens einleitet. In dieser kritischen Phase ist es unerlässlich, eine erfahrene Rechtsvertretung zu haben, um die Situation korrekt zu handhaben und Ihre Rechte zu schützen.
Die Experten Clemens Louis und Heike Michaelis
Rechtsanwalt Clemens Louis
Clemens Louis, ein erfahrener Anwalt mit über 15 Jahren Berufspraxis im Bereich des Strafrechts, bringt umfangreiche Expertise in die Verteidigung bei Ermittlungsverfahren nach dem BtMG und KCanG ein. Er hat sich auf die Verteidigung in komplexen Betäubungsmitteldelikten spezialisiert und kennt die Herausforderungen und Feinheiten solcher Verfahren genau. Seine strategische Herangehensweise und fundierte Kenntnis der relevanten Gesetze gewährleisten eine präzise und effektive Verteidigung.
Rechtsanwältin Heike Michaelis
Heike Michaelis, ebenfalls eine erfahrene Strafverteidigerin, ergänzt das Team mit ihrer langjährigen Berufserfahrung und ihrem Fachwissen im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität. Ihre Expertise erstreckt sich über die detaillierte Analyse von Ermittlungsakten und die Entwicklung von Verteidigungsstrategien, die auf die spezifischen Gegebenheiten jedes Falls zugeschnitten sind. Ihre Fähigkeit, komplexe rechtliche Fragestellungen zu durchdringen und klar verständliche Beratung zu bieten, ist von unschätzbarem Wert in der Verteidigung.
Unser Vorgehen bei Untersuchungshaft
Schnelle Reaktion nach der Festnahme
Sobald eine Hausdurchsuchung oder Festnahme erfolgt ist, übernehmen wir umgehend die Verteidigung. Wir stellen sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und begleiten Sie durch den gesamten Prozess der Untersuchungshaft.
Akteneinsicht und Fallanalyse
Wir beantragen umgehend Akteneinsicht, um alle relevanten Informationen zu sammeln und eine fundierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Durch die genaue Analyse der Ermittlungsakten können wir gezielt gegen die Vorwürfe vorgehen und Schwachstellen im Fall aufdecken.
Vertretung vor Gericht
Die Kanzlei Louis & Michaelis bietet umfassende Unterstützung vor Gericht. Unsere erfahrenen Anwälte vertreten Ihre Interessen vor dem Landgericht und arbeiten daran, eine möglichst günstige Entscheidung für Sie zu erzielen.
Wenn Sie oder ein Angehöriger in Untersuchungshaft genommen wurden oder eine Hausdurchsuchung im Rahmen eines Verfahrens nach dem KCanG stattgefunden hat, stehen Clemens Louis und Heike Michaelis Ihnen als erfahrene und kompetente Verteidiger zur Seite. Unsere langjährige Erfahrung und unser umfassendes Fachwissen ermöglichen es uns, Ihre Rechte zu wahren und eine effektive Verteidigung zu gewährleisten. Vertrauen Sie auf die Expertise der Kanzlei Louis & Michaelis, um Ihre rechtlichen Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen.
Untersuchungshaft im Rahmen des KCanG: Voraussetzungen und Haftgründe
Das Konsumcannabisgesetz (CKanG), das am 1. April 2024 in Kraft trat, regelt die gesetzlichen Bestimmungen rund um den Konsum und den Handel von Cannabis. Bei Ermittlungsverfahren nach dem CKanG kann es unter bestimmten Umständen zur Anordnung von Untersuchungshaft kommen. Dieser Artikel erklärt, wann Untersuchungshaft angeordnet wird und welche Haftgründe dabei eine Rolle spielen.
Wann wird Untersuchungshaft angeordnet?
Untersuchungshaft wird in einem Ermittlungsverfahren dann angeordnet, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Sie dient dem Zweck, den Verlauf der Ermittlungen nicht zu gefährden und sicherzustellen, dass die betroffene Person im weiteren Verlauf des Verfahrens zur Verfügung steht. Im Kontext des CKanG kann Untersuchungshaft in folgenden Fällen angeordnet werden:
Dringender Tatverdacht
Es muss ein dringender Tatverdacht bestehen, dass die betroffene Person eine Straftat gemäß dem CKanG begangen hat. Dies bedeutet, dass ausreichend konkrete Beweise vorliegen, die eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für die Schuld der Person nahelegen.
Fluchtgefahr
Untersuchungshaft kann angeordnet werden, wenn Fluchtgefahr besteht. Dies ist dann der Fall, wenn aufgrund der Umstände des Falls oder der Persönlichkeit der betroffenen Person die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass sie sich der Strafverfolgung durch Flucht entziehen könnte.
Gefahr der Beweismittelmanipulation
Wenn die Gefahr besteht, dass die betroffene Person Beweismittel vernichten oder verändern könnte, um die Ermittlungen zu behindern, kann Untersuchungshaft angeordnet werden. Dies ist insbesondere relevant, wenn die betroffene Person Zugang zu relevanten Beweismitteln oder Einfluss auf andere Personen hat, die möglicherweise Beweise liefern könnten.
Wiederholungsgefahr
Untersuchungshaft kann auch angeordnet werden, wenn die Gefahr besteht, dass die betroffene Person weiterhin Straftaten begehen könnte. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen es Anzeichen gibt, dass die Person in der Vergangenheit wiederholt gegen das CKanG verstoßen hat oder sich aktiv an kriminellen Aktivitäten beteiligt.
Die Schwere des Tatvorwurfs und die damit verbundenen möglichen Strafen spielen in der Praxis eine Rolle bei der Entscheidung über die Untersuchungshaft. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen das CKanG, die mit hohen Freiheitsstrafen drohen, wird häufig Untersuchungshaft angeordnet, um die betroffene Person während des Verfahrens zu sichern.
Allein die Höhe der Strafe rechtfertigt noch keine Untersuchungshaft. Hier kommt Kanzlei Louis & Michaelis ins Spiel.
Untersuchungshaft: Unsere umfassende Unterstützung für Ihre Angehörigen
Wenn ein Angehöriger von Ihnen in Untersuchungshaft genommen wird, stehen Sie vor einer anspruchsvollen Situation, die schnelles und gezieltes Handeln erfordert. Die Kanzlei Louis & Michaelis bietet umfassende Unterstützung, um sicherzustellen, dass die Haftbedingungen überprüft werden und alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um eine Freilassung zu erreichen. In diesem Artikel erläutern wir, wie wir Ihre Angehörigen unterstützen, indem wir Haftbesuche durchführen, die Ermittlungsakte einholen und gegebenenfalls Haftprüfungen oder Haftbeschwerden einlegen.
Unsere Vorgehensweise bei Untersuchungshaft
Besuch in der Untersuchungshaft
Ein erster wichtiger Schritt ist der Besuch des betroffenen Angehörigen in der Untersuchungshaft. Wir setzen uns mit den Haftanstalten in Verbindung und organisieren den Besuch, um mit der betroffenen Person zu sprechen. Dies ermöglicht uns, den aktuellen Stand der Dinge zu ermitteln, die Situation vor Ort einzuschätzen und gezielt auf die Bedürfnisse des Mandanten einzugehen.
Einholung der Ermittlungsakte
Um eine fundierte Verteidigung vorzubereiten und die Haftbedingungen zu überprüfen, beantragen wir umgehend die Ermittlungsakte. Durch die Einsichtnahme in die Ermittlungsakte können wir alle relevanten Informationen sammeln, die für die Verteidigung und die Beantragung einer Haftprüfung oder Haftbeschwerde notwendig sind. Die Akteneinsicht ist entscheidend, um Schwachstellen im Fall aufzudecken und eine effektive Strategie zu entwickeln.
Haftprüfung und Haftbeschwerde
Nach der Einsichtnahme in die Ermittlungsakte führen wir die rechtlichen Schritte ein, die erforderlich sind, um eine Freilassung zu erreichen. Dies umfasst die Durchführung einer Haftprüfung oder die Einlegung einer Haftbeschwerde. Wir erläutern die Unterschiede zwischen diesen beiden Verfahren und ihre Anwendung im Kontext der Untersuchungshaft.
Unterschied zwischen Haftprüfung und Haftbeschwerde
Haftprüfung
Zweck: Die Haftprüfung dient dazu, die Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft zu überprüfen. Sie wird in der Regel beantragt, wenn sich die Haftbedingungen ändern oder neue Umstände vorliegen, die eine Überprüfung der Haftanordnung rechtfertigen.
Verfahren: Die Haftprüfung erfolgt vor dem zuständigen Ermittlungsrichter. Dieser prüft, ob die Voraussetzungen für die Untersuchungshaft weiterhin gegeben sind. Die Haftprüfung kann dazu führen, dass die Haft aufgehoben, die Haftbedingungen geändert oder die Untersuchungshaft fortgesetzt wird.
Zeitpunkt: Eine Haftprüfung kann zu jedem Zeitpunkt des Ermittlungsverfahrens beantragt werden, insbesondere wenn neue Erkenntnisse vorliegen, die die Fortdauer der Haft in Frage stellen.
Haftbeschwerde
Zweck: Die Haftbeschwerde ist ein Rechtsmittel, das gegen die Entscheidung eines Ermittlungsrichters eingelegt wird. Sie wird genutzt, um eine Entscheidung über die Fortdauer der Untersuchungshaft anzufechten und eine Überprüfung durch ein höheres Gericht zu erreichen.
Verfahren: Die Haftbeschwerde wird bei einem zuständigen Oberlandesgericht eingereicht. Das Gericht prüft die Entscheidung des Ermittlungsrichters und entscheidet, ob die Untersuchungshaft weiterhin gerechtfertigt ist oder ob sie aufgehoben werden sollte.
Zeitpunkt: Die Haftbeschwerde kann eingereicht werden, wenn die Haftprüfung nicht zu einer Entlassung geführt hat oder wenn es besondere Gründe gibt, die eine gerichtliche Überprüfung erforderlich machen.
Wenn ein Angehöriger in Untersuchungshaft genommen wird, ist es wichtig, sofortige und kompetente rechtliche Unterstützung zu erhalten. Die Kanzlei Louis & Michaelis bietet Ihnen umfassende Hilfe, indem wir Haftbesuche organisieren, die Ermittlungsakte einholen und Haftprüfungen oder Haftbeschwerden durchführen. Unsere langjährige Erfahrung und unser fundiertes Fachwissen ermöglichen es uns, Ihre Angehörigen bestmöglich zu vertreten und die Chancen auf eine Freilassung zu maximieren.
Kontaktieren Sie uns
Für eine professionelle Beratung und Unterstützung in Ihrem Ermittlungsverfahren oder im Falle von Untersuchungshaft stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie die Kanzlei Louis & Michaelis, um einen Beratungstermin zu vereinbaren und von unserer Expertise zu profitieren.
Kontaktinformationen
Telefon: +49 176 24738167
E-Mail: mail@rechtsanwalt-louis.de
Website: www.rechtsanwalt-louis.de