Bewaffneter Handel mit Cannabis nach dem KCanG

Mit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetz (KCanG) am 1. April 2024 haben sich die strafrechtlichen Regelungen für den bewaffneten Handel mit Cannabis erheblich verändert. Die neuen Bestimmungen, insbesondere § 34 Abs. 4 Nr. 4 KCanG, bringen bedeutende Anpassungen in den Strafrahmen mit sich. Dieser Artikel erläutert die wesentlichen Aspekte dieser Regelungen und deren Auswirkungen auf die Strafbemessung.

Neuer Strafrahmen für bewaffneten Handel mit Cannabis

Ab dem 1. April 2024 gilt für den bewaffneten Handel mit einer beträchtlichen Menge Cannabis gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 4 KCanG folgender Strafrahmen:

Regelfall: Freiheitsstrafe von 2 bis 15 Jahren
Minder schwerer Fall: Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren

Diese Regelungen stellen eine erhebliche Änderung im Vergleich zu den vorherigen Vorschriften dar. Vor der Reform galt gemäß § 30a BtMG ein Strafrahmen von 5 bis 15 Jahren Freiheitsstrafe für ähnliche Delikte. Die Anpassung des Strafrahmens soll die Strafverfolgung für bewaffnete Handelsdelikte mit Cannabis präziser und differenzierter gestalten.

Definition und Bedeutung des bewaffneten Handels

Bewaffneter Handel mit Cannabis bezieht sich auf den Handel mit Cannabisprodukten unter Einsatz oder Androhung von Gewalt, wobei Waffen eingesetzt werden. Die Bedrohung oder der Einsatz von Waffen erhöht die Gefährlichkeit des Handels und beeinflusst die Strafbemessung erheblich. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, besonders schwere Vergehen angemessen zu bestrafen, während sie gleichzeitig differenzierter auf die Schwere der Tat eingehen.

Unterschiede zu den früheren Regelungen

Die Einführung der neuen Strafrahmen bringt eine wesentliche Änderung im Vergleich zu den zuvor geltenden Vorschriften. Die Reform unterstreicht den Wunsch des Gesetzgebers, die Strafverfolgung für bewaffnete Handelsdelikte gerechter zu gestalten und eine differenzierte Betrachtung der Fälle zu ermöglichen. Die Anpassung des Strafrahmens von § 30a BtMG zu § 35 Abs. 4 Nr. 4 KCanG reflektiert die Bemühungen, den Strafrahmen flexibler zu gestalten und so auf die unterschiedlichen Schweregrade des bewaffneten Handels angemessen zu reagieren.

Praxisrelevanz und Auswirkungen

Die neuen Regelungen bieten den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten die Möglichkeit, die Strafen für bewaffneten Handel mit Cannabis präziser zu dosieren. Für Personen, die in solche Straftaten verwickelt sind, bedeutet dies, dass sie sich auf eine differenzierte Strafbemessung einstellen müssen. Die Möglichkeit, dass im minder schweren Fall eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren verhängt werden kann, stellt eine bedeutende Reduzierung der maximalen Strafe dar, die potenziell zur Anwendung kommen kann.

Die Reform der Strafrahmen für bewaffneten Handel mit Cannabis gemäß den neuen Regelungen des KCanG bringt wesentliche Veränderungen für die Strafverfolgung in diesem Bereich mit sich. Die Anpassung des Strafrahmens ermöglicht eine präzisere und differenziertere Strafbemessung, die auf die Schwere der Tat eingeht. Es ist wichtig, sich über diese Änderungen gut informiert zu halten und im Falle eines Ermittlungsverfahrens rechtzeitig juristische Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Waffen und Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit Verstößen gegen das KCanG: Ein Überblick

Im Rahmen von Ermittlungen und Hausdurchsuchungen bei Verstößen gegen das Gesetz zur Kontrolle und Vermeidung der Geldwäsche (KCanG) können Ermittlungsbehörden auf eine Vielzahl von Waffen stoßen. Der Besitz und Einsatz von Waffen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteldelikten, insbesondere dem Handel mit Cannabis, ist ein ernstes Problem, das die Gefährlichkeit und das Risiko solcher Vergehen unterstreicht. In diesem Artikel werden die Arten von Waffen vorgestellt, die regelmäßig bei Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit KCanG-Verstößen aufgefunden werden.

Typen von Waffen, die häufig aufgefunden werden

Schusswaffen

Pistolen und Revolver: Dies sind die am häufigsten aufgefundenen Schusswaffen bei Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit Drogendelikten. Sie werden oft zum Schutz von Drogenlagerstätten oder zur Einschüchterung von Konkurrenten und Behörden eingesetzt.

Langwaffen (Gewehre, Schrotflinten): Langwaffen können ebenfalls bei solchen Durchsuchungen gefunden werden, insbesondere wenn die bewaffneten Gruppen sich auf größere Waffen verlassen, um ihre Operationen abzusichern.

Gewehrkugeln und Munition

Munitionslager: Neben den Schusswaffen selbst wird häufig auch Munition gefunden. Die Aufbewahrung von Munition in großen Mengen kann darauf hindeuten, dass die Waffen für den regelmäßigen Einsatz gedacht sind und nicht nur zu Verteidigungszwecken.

Schlagwaffen

Baseballschläger und Schlagstöcke: Diese Arten von Waffen werden oft in illegalen Droganlagen gefunden, um Auseinandersetzungen oder Durchsetzungsaktionen im Revier der kriminellen Aktivitäten zu unterstützen.

Stumpfe Waffen

Küchenmesser und andere scharfe Gegenstände: Stumpfe Waffen wie große Küchenmesser oder andere scharfe Werkzeuge können ebenfalls aufgefunden werden. Diese Waffen werden möglicherweise für den Einsatz in physischen Auseinandersetzungen oder als Drohmittel verwendet.

Sonstiges

Elektroschocker und sämtliche Gegenstände, die dem Waffengesetz unterliegen.

Der Besitz von Waffen in Verbindung mit Verstößen gegen das KCanG deutet oft auf die erhöhte Gefährlichkeit der beteiligten Personen und Gruppen hin. Waffen werden nicht nur zum Schutz von Drogenlagerstätten verwendet, sondern auch zur Einschüchterung von Rivalen und zur Gewährleistung von Kontrolle und Macht innerhalb der kriminellen Organisationen. Das Vorhandensein von Waffen kann auch auf eine starke Verteidigungsstrategie hinweisen, die darauf abzielt, rechtlichen und physischen Angriffen entgegenzuwirken.

Die regelmäßige Auffindung von Waffen bei Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit Verstößen gegen das KCanG verdeutlicht die Gefährlichkeit der betroffenen Kriminellen und ihrer Operationen. Die Art der gefundenen Waffen gibt Aufschluss über die Absichten und die Sicherheitsvorkehrungen der betreffenden Personen. Für eine präzise und effektive Verteidigung in solchen Fällen ist es wichtig, sich auf erfahrene und kompetente rechtliche Unterstützung zu stützen. Die Kanzlei Louis & Michaelis steht Ihnen bei allen Fragen im Zusammenhang mit Betäubungsmittel- und Waffenrecht zur Verfügung.

Effektive Verteidigung bei Hausdurchsuchungen und Untersuchungshaft: Die Kanzlei Louis & Michaelis

Wenn Sie oder ein Angehöriger von Ihnen in Untersuchungshaft genommen wurden oder eine Hausdurchsuchung erlebt haben, stehen Sie vor einer herausfordernden Situation, die schnelles und professionelles Handeln erfordert. Die Kanzlei Louis & Michaelis, die seit 2005 bundesweit auf die Verteidigung in komplexen strafrechtlichen Verfahren spezialisiert ist, bietet Ihnen umfassende Unterstützung in dieser kritischen Phase. Unser Ziel ist es, Ihre Verteidigung optimal zu gestalten, Akteneinsicht zu beantragen und dafür zu sorgen, dass Sie nicht zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt werden.

Unsere Vorgehensweise bei Hausdurchsuchungen und Untersuchungshaft bei bewaffnetem Handeltreiben mit Cannabis

Schnelle Reaktion und Verteidigung anzeigen

Bei einer Hausdurchsuchung ist es entscheidend, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und keine unnötigen Belastungen entstehen. Wir sorgen umgehend dafür, dass Ihre Verteidigung angezeigt wird, um sicherzustellen, dass Sie von Anfang an rechtlich abgesichert sind. Dies ermöglicht es uns, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu überprüfen und gegebenenfalls gegen unrechtmäßige Maßnahmen vorzugehen.

Akteneinsicht beantragen

Der nächste Schritt in der Verteidigung besteht darin, Akteneinsicht zu beantragen. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Strategie, um alle relevanten Informationen und Beweise zu sammeln, die für Ihre Verteidigung entscheidend sein könnten. Durch detaillierte Analyse der Ermittlungsakte können wir Schwachstellen aufdecken und gezielt gegen die Vorwürfe vorgehen.

Langjährige Erfahrung für Ihre Entlastung nutzen

Seit 2005 haben wir umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung von Mandanten in verschiedenen strafrechtlichen Verfahren gesammelt. Unser fundiertes Wissen und unsere bewährten Verteidigungsstrategien setzen wir gezielt ein, um Ihre Entlassung aus der Untersuchungshaft zu erreichen und eine Verurteilung zu vermeiden. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um alle relevanten Aspekte Ihres Falls zu beleuchten und eine erfolgreiche Verteidigung vorzubereiten.

Verhandlung vor dem Landgericht

Die Kanzlei Louis & Michaelis agiert bundesweit und ist bereit, Sie vor Ort vor dem Landgericht in Ihrer Verhandlung zu vertreten. Unsere langjährige Erfahrung in der Verhandlung vor Gericht ermöglicht es uns, Ihre Interessen erfolgreich zu vertreten und die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Wir bereiten Sie umfassend auf die Verhandlung vor und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihre Verteidigung zu stärken.

Die Kanzlei Louis & Michaelis ist Ihr zuverlässiger Partner, wenn es um die Verteidigung bei Hausdurchsuchungen und Untersuchungshaft geht. Unsere langjährige Erfahrung und unser umfassendes Wissen in der Strafverteidigung setzen wir gezielt ein, um Ihre Rechte zu schützen, Akteneinsicht zu erlangen und Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung zu maximieren. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um sicherzustellen, dass Sie bestmöglich vertreten werden und eine langjährige Haftstrafe vermieden wird.

Kontakt zur Ihrem Expertenteam für die KCanG:

Für kompetente Beratung und Unterstützung bei strafrechtlichen Angelegenheiten steht die Kanzlei Louis & Michaelis Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um mehr über Ihre Rechte und mögliche Verteidigungsstrategien zu erfahren.

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