Ein bandenmäßiger Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG) stellt eine gravierende Straftat dar, die weitreichende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die Kanzlei Louis & Michaelis ist seit 2005 bundesweit für ihre Expertise in der Verteidigung im Bereich der Betäubungskriminalität bekannt und bietet Ihnen oder Ihren Angehörigen eine professionelle und erfahrene Verteidigung in solchen komplexen Fällen.
Bandenmäßiger Handel mit Cannabis: Was Sie wissen sollten
Seit dem 1. April 2024 gelten neue Regelungen für den bandenmäßigen Handel mit Cannabis, die im § 34 des Konsumcannabisgesetz (KCanG) festgelegt sind. Diese Regelungen bringen wesentliche Änderungen in der Strafbarkeit und den möglichen Strafen mit sich, die für alle Beteiligten von großer Bedeutung sind.
Neue Strafrahmen für bandenmäßigen Handel
Die Strafrahmen für bandenmäßigen Handel mit Cannabis haben sich mit der Einführung der neuen Regelungen geändert:
Regelfall: Freiheitsstrafe von 2 bis 15 Jahren
Minder schwerer Fall: Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren
Vor der Änderung galt gemäß § 30a BtMG ein Strafrahmen von 5 bis 15 Jahren Freiheitsstrafe. Die neuen Regelungen bringen eine größere Flexibilität bei der Strafbemessung mit sich, je nachdem, ob der Fall als normaler oder minder schwerer Fall eingestuft wird.
Was versteht man unter „bandenmäßiger Handel“?
Eine Bande im rechtlichen Sinne besteht aus mindestens drei Personen, die sich zusammengeschlossen haben, um zukünftige Straftaten zu begehen. Der Handel wird definiert als jede Tätigkeit, die auf den Umsatz von Cannabis ausgerichtet ist. Dies umfasst auch den Anbau von Cannabis, da der Bundesgerichtshof (BGH) den Tatbestand weit auslegt. Schon der Anbau von Cannabis wird in der Regel als abgeschlossener Handel betrachtet, was bedeutet, dass auch Anbauvereinigungen unter diese Regelungen fallen können.
Anbauvereinigungen und behördliche Erlaubnisse
Eine interessante Fragestellung betrifft Betreiber oder Mitglieder von Anbauvereinigungen, die es versäumt haben, eine behördliche Erlaubnis für den Anbau von Cannabis einzuholen oder zu verlängern. Hier stellt sich die Frage, ob solche Personen sich des bandenmäßigen Handels mit Cannabis schuldig machen, auch wenn sie keine kommerziellen Ziele verfolgen oder nur einen kleinen Anbau betreiben.
Hintergrund der Verschärfung
Die Verschärfung der Strafbarkeit für bandenmäßige Betäubungsmitteldelikte wurde im Rahmen der Einführung des OrgKG (Gesetz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität) vorgenommen. Ziel dieser Verschärfung war es, insbesondere gegen die organisierte Kriminalität vorzugehen. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass diese Regelungen nicht primär dazu gedacht sind, den gelegentlichen Konsum oder den privaten Anbau von Cannabis zu bestrafen, sondern vielmehr schwere, organisierte Vergehen zu adressieren.
Ausblick auf die Praxis
In der Praxis könnte es dennoch sinnvoll sein, großzügiger von minder schweren Fällen Gebrauch zu machen, insbesondere wenn es sich um Fälle handelt, die nicht die Merkmale eines voll ausgeprägten bandenmäßigen Handels aufweisen. Dies könnte dazu beitragen, von der verschärften Strafandrohung abzusehen und eine gerechtere Beurteilung im Einzelfall zu ermöglichen.
Die neuen Regelungen für bandenmäßigen Handel mit Cannabis bringen bedeutende Veränderungen in der Strafrechtslandschaft mit sich. Es ist wichtig, sich über die aktuellen Gesetze und deren Auswirkungen gut informiert zu halten, insbesondere wenn man in irgendeiner Form mit Cannabis in Berührung kommt. Sollten Sie in einem Ermittlungsverfahren stehen oder Fragen zu diesen Regelungen haben, ist es ratsam, rechtzeitig rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Die Kanzlei Louis & Michaelis steht Ihnen bei allen Fragen zum Thema Konsumcannabisgesetz und Betäubungsmittelrecht und bandenmäßigen Straftaten zur Verfügung.
Erfolgreiche Verteidigung in minder schweren Fällen von bandenmäßigem Handeltreiben mit Cannabis: Die Kanzlei Louis & Michaelis
In der komplexen Welt des Strafrechts, insbesondere bei bandenmäßigem Handeltreiben mit Cannabis, ist es entscheidend, auf eine erfahrene und kompetente Rechtsvertretung zu vertrauen. Die Kanzlei Louis & Michaelis hat sich in diesem Bereich einen hervorragenden Ruf erarbeitet, indem sie vor den Landgerichten in Deutschland überzeugend argumentieren konnte, dass in vielen Fällen die Strafrahmen für minder schwere Fälle Anwendung finden. Dies hat dazu geführt, dass vielen Mandanten langjährige Haftstrafen erspart bleiben konnten.
Erfolgreiche Argumentation vor den Landgerichten
Die Kanzlei Louis & Michaelis ist bekannt dafür, vor den Landgerichten in Deutschland äußerst erfolgreich zu argumentieren. Bei bandenmäßigem Handeltreiben mit Cannabis gelingt es uns immer wieder, durch präzise und fundierte Argumentation die Anwendung des milderen Strafrahmens für minder schwere Fälle zu erreichen. Dies hat in zahlreichen Verfahren dazu geführt, dass anstelle einer langjährigen Haftstrafe eine wesentlich geringere Strafe verhängt wurde.
Unsere Erfahrung und Expertise ermöglichen es uns, die entscheidenden Punkte in jedem Einzelfall herauszuarbeiten und die Richter von der angemessenen Einstufung des Falls als minder schwer zu überzeugen. Dies ist insbesondere bei der Verteidigung in Fällen des bandenmäßigen Handels von großer Bedeutung, da die Strafen für solche Delikte potenziell sehr hoch ausfallen können.
Langjährige Erfahrung als Schlüssel zum Erfolg
Die langjährige Erfahrung der Kanzlei Louis & Michaelis spielt eine zentrale Rolle bei unserem Erfolg in der Verteidigung von Fällen des bandenmäßigen Handeltreibens mit Cannabis. Seit mehr als 15 Jahren sind wir auf Betäubungsmittelrecht und verwandte Bereiche spezialisiert und haben uns einen umfassenden Erfahrungshorizont erarbeitet. Diese Erfahrung ist unerlässlich, um die komplexen Aspekte von Strafverfahren im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität erfolgreich zu navigieren und die bestmöglichen Ergebnisse für unsere Mandanten zu erzielen.
Warum Sie auf eine erfahrene Kanzlei vertrauen sollten
Wenn Sie sich in einem Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Cannabis befinden, ist es von entscheidender Bedeutung, eine Kanzlei mit umfassender Erfahrung und nachweisbaren Erfolgen an Ihrer Seite zu haben. Die Kanzlei Louis & Michaelis bietet genau diese Expertise und hat durch ihre erfolgreiche Argumentation vor den Landgerichten immer wieder bewiesen, dass sie in der Lage ist, auch in schwierigen Fällen eine angemessene Strafbemessung zu erreichen. Die Kanzlei Louis & Michaelis ist die richtige Wahl für alle, die sich in einem Verfahren wegen bandenmäßigem Handeltreiben mit Cannabis befinden. Unsere langjährige Erfahrung und unser bewährter Erfolg in der Argumentation vor den Landgerichten ermöglichen es uns, für unsere Mandanten die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen und langjährige Haftstrafen zu vermeiden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Rechte zu schützen und Ihre Situation optimal zu vertreten.
Unsere Expertise im Bereich der Betäubungskriminalität
Seit über 15 Jahren ist die Kanzlei Louis & Michaelis eine führende Adresse für die Verteidigung in außergewöhnlichen und komplexen Verfahren der Betäubungskriminalität. Wir haben uns auf die Verteidigung in Fällen spezialisiert, die mit dem KCanG und anderen betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften in Verbindung stehen. Unser erfahrenes Team von Anwälten verfügt über umfangreiche Kenntnisse und Fertigkeiten, um die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln und umzusetzen.
Warum unsere Kanzlei die richtige Wahl ist
Wenn Sie oder ein Angehöriger in ein Ermittlungsverfahren verwickelt sind oder sich sogar in Untersuchungshaft befinden, ist es von entscheidender Bedeutung, auf eine erfahrene und kompetente Verteidigung zurückzugreifen. Die Kanzlei Louis & Michaelis hat sich durch zahlreiche Erfolge in spektakulären Verfahren einen Namen gemacht. Unser Team ist in der Lage, komplexe Sachverhalte gründlich zu analysieren und eine effektive Verteidigung zu gewährleisten.
Unsere Erfolge sprechen für sich: Jährlich erzielen wir herausragende Ergebnisse in den anspruchsvollsten Verfahren, einschließlich derjenigen, die großes mediales Interesse auf sich ziehen. Diese Erfolge sind das Ergebnis unserer gezielten und sorgfältigen Arbeit sowie unserer umfassenden Erfahrung im Bereich der Betäubungskriminalität.
Erfahren Sie mehr über unsere Erfolge
Wenn Sie mehr über unsere bisherigen Erfolge und die presseträchtigen Verfahren aus dem Bundesgebiet erfahren möchten, besuchen Sie bitte unsere Webseite: Erfolge der Kanzlei Louis & Michaelis. Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den Fällen, in denen wir erfolgreich verteidigt haben, und erhalten einen Einblick in unsere Arbeitsweise.
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Für eine professionelle Beratung und Verteidigung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Die Kanzlei Louis & Michaelis bietet Ihnen eine umfassende Unterstützung und setzt sich mit Engagement für Ihre Rechte ein. Kontaktieren Sie uns, um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder um Unterstützung in Ihrem Ermittlungsverfahren zu erhalten.
Kontaktinformationen:
- Telefon: 0176 24738167 und 0201 3104600
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Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise, um Ihre rechtlichen Interessen optimal zu vertreten und Ihre Situation bestmöglich zu klären.