KCanG – Geldstrafe und Freiheitsstrafe
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) sieht unterschiedliche Sanktionen in Form von Geldstrafen und Freiheitsstrafen vor, abhängig von der Art und Schwere des Verstoßes. Hier sind einige der wichtigsten Handlungen, die zu Strafen nach dem KCanG führen können:
Überschreiten der Besitzgrenze
Tatbestand
Unterwegs / im öffentlichen Raum ist der Besitz von Cannabis bis zu einer Menge von 25 Gramm straffrei. Bei einem Besitz von mehr als 25 Gramm bis zu 30 Gramm handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Strafen: In diesen Fällen können Geldbußen verhängt werden, wobei die genaue Höhe von der jeweiligen Behörde festgelegt wird.
Straftat: Wird die Grenze von 30 Gramm überschritten, macht sich der Betroffene strafbar und es drohen strafrechtliche Konsequenzen nach § 34 KCanG.
Tatbestand
Zu Hause ist der Besitz von Cannabis bis zu einer Menge von 50 Gramm straffrei. Bei einem Besitz von mehr als 50 Gramm bis zu 55 Gramm handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Strafen: In diesen Fällen können Geldbußen verhängt werden, wobei die genaue Höhe von der jeweiligen Behörde festgelegt wird.
Straftat: Wird die Grenze von 55 Gramm überschritten, macht sich der Betroffene strafbar und es drohen strafrechtliche Konsequenzen nach § 34 KCanG.
Überschreiten der Anbaugrenze
Tatbestand: Der private Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum ist erlaubt. Werden mehr als drei Pflanzen angebaut, liegt eine Straftat vor.
Strafen: In solchen Fällen drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen, abhängig vom Ausmaß des Verstoßes und den genauen Umständen.
Verkauf oder Überlassung von Cannabis an Minderjährige
Tatbestand: Der Verkauf oder die Überlassung von Cannabis an Minderjährige ist nach dem KCanG streng verboten.
Strafen: Die Mindeststrafen wurden hier besonders verschärft. Wer als über 21-jährige Person Cannabis an Minderjährige verkauft oder überlässt, muss mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren rechnen.
Gewerbsmäßiger Handel
Tatbestand: Der gewerbsmäßige Anbau, Handel oder die Weitergabe von Cannabis ohne entsprechende Lizenz ist verboten.
Strafen: Hier können Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren verhängt werden, insbesondere wenn der Handel bandenmäßig organisiert ist oder im großen Umfang stattfindet.
Missachtung von Sicherheitsvorkehrungen
Tatbestand: Beim Eigenanbau muss sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugriff auf Cannabis haben. Auch der Schutz der Nachbarschaft vor Geruchsbelästigungen ist vorgeschrieben.
Strafen: Bei Verstößen gegen diese Sicherheitsanforderungen können Geldbußen verhängt werden, und in schweren Fällen drohen auch strafrechtliche Konsequenzen.
Verstoß gegen behördliche Auflagen oder Werbung
Tatbestand: Unerlaubte Werbung oder Missachtung von behördlichen Auflagen, wie z.B. beim Betrieb einer Anbauvereinigung, sind ebenfalls strafbar.
Strafen: Hier drohen Geldbußen, und bei wiederholten Verstößen kann es zu einem Widerruf der Erlaubnis für den Betrieb einer Anbauvereinigung kommen.
Freiheitsstrafen bei bandenmäßigen Verstößen
Tatbestand: Der bandenmäßige Anbau oder Handel mit Cannabis in großen Mengen wird besonders hart geahndet.
Strafen: In diesen Fällen droht eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren, insbesondere wenn dabei Waffen oder gefährliche Gegenstände eingesetzt werden.
Das Konsumcannabisgesetz zeigt eine klare Unterscheidung zwischen erlaubtem Eigenkonsum und strafbaren Handlungen, wobei besonders der Schutz von Minderjährigen und die Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen im Vordergrund stehen.
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Akteneinsicht: Nach Erhalt der Ermittlungsakte erhalten Sie eine Kopie und wir analysieren die Details Ihres Falls.
Verteidigungsschrift: Basierend auf den Informationen der Akte erstellen wir eine maßgeschneiderte Verteidigung, die sowohl Ihre persönliche Situation als auch die Sachlage berücksichtigt.
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