Strafbarkeit nach dem KCanG bei Jugendlichen und Heranwachsenden

Das KCanG und das Jugendgerichtsgesetz (JGG) bei Jugendlichen und Heranwachsenden

Das neue Konsumcannabisgesetz (KCanG) bringt für Erwachsene einige Lockerungen hinsichtlich des Besitzes und Anbaus von Cannabis. Doch für Minderjährige und Heranwachsende gelten weiterhin strenge Regelungen. Für sie bleiben Besitz, Anbau und Erwerb von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken strikt verboten. Diese Handlungen gelten als strafbar und ein Verstoß kann verschiedene Konsequenzen nach sich ziehen.

Konsequenzen bei Verstößen von Minderjährigen

Wenn Minderjährige gegen das Verbot verstoßen, Cannabis zu besitzen, anzubauen oder zu erwerben, wird dies Konsequenzen haben:

Sicherstellung des Cannabis: Jegliches Cannabis, das Minderjährigen in diesem Zusammenhang gefunden wird, wird von den zuständigen Behörden sichergestellt, verwahrt und schließlich vernichtet.

Information der Erziehungsberechtigten: Sobald ein Verstoß festgestellt wird, sind die Personensorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) unverzüglich zu informieren. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Verantwortlichen über das Fehlverhalten informiert sind und geeignete Schritte einleiten können.

Meldung an die Jugendhilfe: Bei gravierenden Verstößen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegen, wird zusätzlich der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe eingeschaltet. In diesen Fällen wird geprüft, ob weitergehende Frühinterventionsmaßnahmen oder andere geeignete Maßnahmen ergriffen werden müssen, um eine Gefährdung der Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen zu verhindern.

Präventive Maßnahmen und familiengerichtliche Eingriffe

Das KCanG sieht zudem die Möglichkeit vor, dass bei Minderjährigen präventive Maßnahmen ergriffen werden, um das Risiko eines wiederholten Fehlverhaltens zu minimieren. Zu diesen Maßnahmen gehört die präventive Sicherstellung und Einziehung von Cannabis, um zukünftige Verstöße zu verhindern. Darüber hinaus können auch bereits nach geltendem Recht familiengerichtliche Maßnahmen gegen die Erziehungsberechtigten ergriffen werden, wenn diese ihre Aufsichtspflichten vernachlässigen.

Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Heranwachsende

Für Heranwachsende im Alter von 18 bis 20 Jahren greift in der Regel das Jugendgerichtsgesetz (JGG), das eine jugendstrafrechtliche Behandlung vorsieht. In Fällen, in denen ein Verstoß gegen das KCanG vorliegt, wird geprüft, ob die Tat als jugendliche Unreife behandelt werden kann. Dabei kommt es darauf an, ob der Heranwachsende nach dem Entwicklungsstand eher einem Jugendlichen oder einem Erwachsenen zuzuordnen ist. Das JGG bietet in diesem Rahmen die Möglichkeit, verstärkt auf erzieherische Maßnahmen und sozialpädagogische Unterstützung zurückzugreifen, um eine positive Entwicklung des Heranwachsenden zu fördern.

Das KCanG verändert zwar die Rechtslage für Erwachsene, doch bleiben für Minderjährige und Heranwachsende strikte Regelungen bestehen. Besitz, Anbau und Erwerb von Cannabis bleiben für Minderjährige verboten und werden strafrechtlich geahndet. Die präventive Sicherstellung und Einziehung von Cannabis und die mögliche Einbindung der öffentlichen Jugendhilfe sollen sicherstellen, dass Verstöße rechtzeitig erkannt und bearbeitet werden, um das Wohl der Minderjährigen zu schützen.

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Was wir für Sie tun

Kontaktaufnahme: Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf – entweder per E-Mail oder über WhatsApp unter 004917624738167. Wir beraten Sie gerne und klären Sie über die nächsten Schritte auf.

Verteidigung anzeigen: Nach Ihrer Kontaktaufnahme werden wir Ihre Verteidigung offiziell bei der Staatsanwaltschaft anzeigen. Dadurch ist gewährleistet, dass alle weiteren Schritte der Ermittlungsbehörden über uns laufen und wir Ihre Interessen optimal vertreten können.

Akteneinsicht beantragen: Im nächsten Schritt beantragen wir Akteneinsicht, um alle Details des Verfahrens zu kennen. Sobald uns die Ermittlungsakte vorliegt, können wir uns umfassend mit den Vorwürfen auseinandersetzen.

Verteidigungsschrift: Nachdem wir die Ermittlungsakte gesichtet haben, erstellen wir eine umfassende Verteidigungsschrift, in der wir uns zur Sache äußern und Ihre Rechtsposition deutlich machen. Unser Ziel ist es, Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.

Gerichtsverhandlung vermeiden: In vielen Fällen können wir durch unsere spezialisierte Verteidigungsstrategie eine Gerichtsverhandlung vermeiden. Stattdessen streben wir eine außergerichtliche Klärung des Verfahrens an, die Ihnen unnötigen Stress und hohe Kosten erspart.

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