Cannabissamen zum Anbau von Hanfpflanzen, ist die Einfuhr strafbar?
Mit der Legalisierung von Cannabis für den privaten Eigenkonsum hat das Konsumcannabisgesetz (KCanG) klare Regelungen aufgestellt, wie Bürger in Deutschland an Cannabissamen oder Stecklinge gelangen können, um selbst Cannabis anzubauen. Doch es gibt strikte Vorschriften, die sowohl die Beschaffung als auch den Anbau regeln.
Legale Beschaffung von Cannabissamen
Cannabissamen dürfen aus EU-Mitgliedsstaaten legal zum Zwecke des privaten Eigenanbaus nach Deutschland eingeführt werden. Der Erwerb über das Internet oder per Fernabsatz ist erlaubt, was bedeutet, dass der Versand von Cannabissamen nach Deutschland von Anbietern aus der Europäischen Union legal ist. Hierbei sollten die Samen explizit für den Eigenkonsum bestimmt sein, um im Rahmen der Gesetzgebung zu bleiben.
Anbauvereinigungen und die Weitergabe von Cannabissamen
Neben dem Erwerb über das Internet gibt es eine weitere legale Möglichkeit, an Cannabissamen oder Stecklinge zu kommen: Anbauvereinigungen. Diese Vereinigungen sind Gemeinschaften, in denen Cannabis zum gemeinschaftlichen Eigenanbau kultiviert wird. Auch Nicht-Mitglieder können von diesen Anbauvereinigungen Cannabissamen oder Stecklinge beziehen, jedoch gelten dabei bestimmte Regeln:
Bis zu sieben Cannabissamen oder fünf Stecklinge pro Monat dürfen von den Anbauvereinigungen an volljährige Nicht-Mitglieder weitergegeben werden.
Die Weitergabe erfolgt zum Zweck des privaten Eigenanbaus, und die Samen oder Stecklinge müssen aus dem gemeinschaftlichen Anbau der Vereinigung stammen.
Kosten: Nicht-Mitglieder sind verpflichtet, die Selbstkosten zu erstatten, die der Anbauvereinigung bei der Herstellung der Cannabissamen oder Stecklinge entstanden sind.
Gemischte Weitergabe von Samen und Stecklingen
Falls eine gemischte Weitergabe von Samen und Stecklingen erfolgt, also sowohl Cannabissamen als auch Stecklinge gleichzeitig übergeben werden, gibt es eine klare Begrenzung: Es dürfen insgesamt maximal fünf Samen oder Stecklinge abgegeben werden. Dies stellt sicher, dass die Menge, die zum privaten Anbau verwendet wird, begrenzt bleibt.
Was ist nach dem KCanG bezüglich Cannabissame illegal?
Trotz der Möglichkeiten, Cannabissamen auf legale Weise zu beziehen, gibt es klare Einschränkungen, die beachtet werden müssen:
Anbau über die erlaubte Menge hinaus: Der private Anbau von Cannabis ist auf drei Pflanzen gleichzeitig pro volljährige Person beschränkt. Wer mehr als drei Pflanzen anbaut, macht sich strafbar.
Nicht legale Bezugsquellen: Der Erwerb von Cannabissamen oder Stecklingen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union oder von nicht zugelassenen Anbietern ist illegal.
Kommerzieller Handel mit Samen und Stecklingen: Die Weitergabe von Samen oder Stecklingen darf nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Eine kommerzielle Weitergabe, die über den Eigenbedarf hinausgeht oder ohne Erstattung der Selbstkosten geschieht, ist illegal.
Missachtung der Weitergabebeschränkungen: Anbauvereinigungen dürfen Samen und Stecklinge nur in den festgelegten Mengen weitergeben. Jede Überschreitung dieser Grenzen gilt als Verstoß gegen das KCanG.
Die Beschaffung von Cannabissamen für den privaten Anbau ist in Deutschland nach dem KCanG unter klaren Bedingungen möglich. Der Erwerb über das Internet oder durch Anbauvereinigungen bietet legale Optionen, solange die Mengenbeschränkungen eingehalten werden. Gleichzeitig stellt das Gesetz sicher, dass der private Anbau in einem überschaubaren Rahmen bleibt und nicht in den illegalen Handel übergeht.
Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung, Hausdurchsuchung oder Anklageschrift zu Gericht im Zusammenhang mit dem Erwerb von Cannabissamen erhalten haben, kontaktieren Sie uns. Wir übernehmen Ihre Verteidigung.